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Grenzwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungen

Für Vitamine und Mineralstoffe gibt es noch keine gesetzlich verbindlichen Höchstwerte in Europa.

Die von der EFSA (European Food Safety Authority) veröffentlichen Werte für den "Tolerable Upper Limit" UL sind noch am ehesten geeignet als Anhaltspunkt, wieviel man von Mineralstoffen und Vitaminen täglich aufnehmen kann, ohne dem Körper zu schaden.

Der UL ist dabei ein Wert, der sich auf die unschädliche langfristige tägliche Aufnahme über Monate oder Jahre für Gesunde bezieht. Wenn ein Therapeut seinem Patienten für einen kurzen Zeitraum eine wesentlich höhere Menge verordnert, so hat das sicher seinen Grund, zumal das dann eine Dosis für Kranke und nicht für Gesunde ist, die auch nur über einen absehbaren Zeitraum genommen wird.

Den tatsächlichen Tagesbedarf eines Menschen legt die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) bzw. fest bzw. alle 3 entsprechenden Behörden aus Deutschland, Austria und der Schweiz (DACH). Dieser Wert hat relativ wenig mit dem NRV zu tun, also dem Wert, den europäische Behörden als Bezugswert für die Nährwerttabellen auf den Vitamin- und Mineralstoffdosen festgelegt hat. Bei der DGE sitzen Ärzte und Wissenschaftler, bei der EU eher Bürokraten. Daher sollten als Orientierungswerte für eine ausreichende Versorgung die Werte der DGE / DACH gelten.

Unabhängig von diesen für gesunde Durchschnittspersonen geltenden Werten müssen kranke Menschen besondere Bedingungen beachten. Mikronährstoffe sind nicht nur hilfreich um Krankheiten zu beeinflussen, es gibt leider auch Krankheiten oder Medikamente, die sich mit bestimmten Mikronährstoffen nicht vertragen. Umfangreiche Informationen hierzu finden sich in einer Broschüre der Verbraucherzentrale. Unschönerweise trägt diese den Titel "Was Nahrungsergänzungsmittel verschweigen dürfen...", es deutet also schon darauf hin, dass der Autor eher aus der Denk-Richtung "Entweder für oder gegen Schulmedizin" kommt. Hierfür sehen wir keinen Anlass. Warum sollte hier ein Entweder-Oder zielführend sein, wenn man mit einer Kombination aus Schulmedizin, Naturheilkunde und Orthomolekularmedizin bessere Erfolge erreichen kann.
Da der Inhalt der Broschüre aber absolut korrekt ist, haben wir diesen Link trotzdem aufgenommen und bitten gerade Menschen in besonderen Sitationen (chronisch Kranke, Schwangere...) um Beachtung.

Von den zahlreichen Informations- und Verordnungsquellen ist die Höchstmengenverordnung der Schweiz die neueste (Gültig ab 1.7.2020). Siehe letzte Spalte.
Das hat zwar einerseites den Vorteil, dass dieses Regelwerk auf wesentlich jüngeren und aktuelleren Quellen basiert als z.B. die teilweise veralteten EU-Angaben oder schon etwas ältere Quellen zum Upper Limit.
Andererseits enthält es auch merkwürdige Abschnitte, die wir nicht ganz nachvollziehen können, z.B. die extreme Reglementierung bei Zink oder das Verbot, Vitamin A pur zu verarbeiten. Es gibt z.B. einige mögliche Anwendungsbeispiele, wo das besser wäre, z.B. wenn man an jemanden denkt, der Raucher ist (sollte weniger Betacarotin aufnehmen) aber Hautprobleme hat (hier ist Vitamin A / Retinol pur hilfreicher als Beta-Carotin).

Die Anweisungen von DGE / DACH richten sind ausschließlich an gesunde Durchschnittsbürger. Viele unserer Kunden sind jedoch genau diese nicht sondern z.B. Älter und chronisch krank.
Viele staatliche Angaben lassen erkennen, dass die entweder wissenschaftlich hoffnungslos veraltet sind, z.B. der schon lange überholte Wert für Vitamin D, oder lassen auch Lobbyeinflüsse erkennen durch Vorschriften, die nur wenig zusammenhang mit den Erkenntnissen wissenschaftlicher Forschung erkennen lassen. 
Wir gehen davon aus, dass sich unsere Kunden selbst informieren können und kompetent genug sind, selbst über ihre Gesundheit zu entscheiden.

Noch ein Hinweis für unsere Schweizer Kunden: Die neue Verordnung der Schweiz hat sehr große Änderungen mit sich gebracht.
Manche Produkte wie Zink über 5,3 mg oder Vitamin A pur können wir leider nicht mehr in die Schweiz ausführen. Bzw. könnten wir schon ohne strafrechtliche Folgen für uns, aber der Schweizer Zoll würde diese einkassieren.
Hier bliebe nur der Weg, den viele Schweizer nutzen, nämlich Lieferung an eine grenznahe Paketstation.

Vitamin

Einheit1 NRV1 DACH (m/w  25-51 Jahre)2

Upper Limit3

Höchstmengen Schweiz 1.7.2020

Vitamin A

µg RE5, 6

800

1000 / 800

3.000

1360 mg in Form von Beta-Carotin max. 8,2 mg8

Vitamin D

µg

5

20

100

70 mg

Vitamin E

mg α-TE5

12

14 / 12

300

205 mg

Vitamin K

µg

75

70 / 60

k.A.

225 µg

Vitamin C

mg

80

100

k.A.

750 mg

Thiamin

mg

1,1

1,2 / 1

200

 frei / keine Höchstmenge

Riboflavin

mg

1,4

1,4 / 1,2

sicher

 frei / keine Höchstmenge

Niacin7

mg NE5

16

16 / 13

10 / 900

600 mg

Vitamin B6

mg

1,4

1,5 / 1,2

25

15 mg

Folsäure

µg

200

400

1000

750 µg

Vitamin B12

µg

2,5

3

k.A.

 frei / keine Höchstmenge

Biotin

µg

50

30 / 60

sicher

frei / keine Höchstmenge

Pantothensäure

mg

6

6

sicher

 frei / keine Höchstmenge

Biotin

 

Mineralstoff1

Einheit1

NRV1

DACH (m/w  25-51 Jahre)2

Upper Limit3

Höchstmengen Schweiz 1.7.2020

Kalium

mg

2000

2000

sicher

2250 mg

Chlor

mg

800

830

k.A.

 

Calcium

mg

800

1000

2500

750 mg

Phosphor

mg

700

700

k.A.

 

Magnesium

mg

375

350 / 300

250

375 mg

Eisen

mg

14

10 / 15

k.A.

21 mg

Zink

mg

10

10

25

5,3 mg

Kupfer

mg

1

1 / 1,5

5

1,6 mg

Mangan

mg

2

2 / 5

k.A.

3 mg

Fluor

mg

3,5

3,8 / 3,1

7

 

Selen

µg

55

10-70

300

165 µg

Chrom

µg

40

30 / 100

k.A.

188 mg

Molybdän

µg

50

50 / 100

600

300 mg

Jod

µg

150

200

600

200 µg

Quellen:

1 NRV (Nährstoffbezugswert): Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES) – Referenzwert für die Angabe auf der Verpackung / Dose, nicht identisch mit dem „Tagesbedarf“ laut DGE!

2 Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage, 1. Ausgabe (2015) – Medizinisch-Wissenschaftlich gesicherter Tagesbedarf!

3 EFSA (European Food Safety Authority). Tolerable upper intake levels for vitamins and minerals. European Food Safety Authority, Parma, Italy. 2006. – k.A. = Kein Angabe mangels wissenschaftlicher Grundlage; Sicher = Keine Angabe, da selbst in großen Mengen nicht toxisch – Wissenschaftlich gesicherter Wert, sollte eingehalten werden, evtl. Grundlage für spätere gesetzliche EU-Weite Höchstmengen-Begrenzungen!

5 Einheitsangabe nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1170/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009. Die Angabe zum Vitamin E-Gehalt (α-TE = Total alpha-tocopherol equivalents) bezieht sich auf die Wirkung der verschiedenen Formen von Vitamin E. 1 mg aTE entsprechen: 1 mg alpha-Tocopherol, 2 mg beta-Tocopherol, 4 mg gamma-Tocopherol, 100 mg delta-Tocopherol, 3,3 mg alpha-Tocotrienol, 6,6 mg beta-Tocotrienol, 13,2 mg gamma-Tocotrienol

6 Einige Carotinoide werden im Körper zu Vitamin A umgewandelt und sind in der Tabelle mit anzugeben, umgerechnet in RE = Retinoläquivalent. 6mg Betacarotin  bzw. 12 mg andere Carotinoide (Lycopin, Lutein, Zeaxanthin) entspr. 1 mg Vitamin A . Bezgl. einer toxischen Erhöhung der Vit-A-Zufuhr spielt Betacarotin keine Rolle, eine hohe Zufuhr birgt jedoch andere Gesundheitsrisiken.  Daher müssen NEM mit >=  2 mg Betacarotin den Hinweis tragen: Betacarotin sollte von starken Rauchern (>20 Zigaretten/Tag) nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden (Quelle).

7 Nicotinsäure + Nicotinamid sind toxikologisch verschieden, daher UL Nicotinsäure 10 mg, UL Nicotinamid 900 mg. BfR empfiehlt, nur Nicotinamid zu verwenden!

8 Vitamin A kann leicht überdosiert werden. Daher finden sich in Deutschland wenige reine Vitamin-A-Präparate, meist wird Beta-Carotin zugesetzt, aus dem der Körper Vitamin A bilden kann ohne Gefahr einer Überdosierung. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb die Schweiz überhaupt kein reines Vitamin A in Nahrungsergänzungen zulässt!

Hier noch eine schöne aktuelle Übersicht. Was viele Hersteller leider oft nicht beachten ist, dass Vitamine und Mineralstoffe, die nur einem sehr geringen Anteil im Produkt enthalten sind, nicht groß beworben werden auf Glas oder Dose. Logisch, wenn der Wert weniger als 15 % beträgt von einer 100%-Empfehlung, ist kaum noch eine Wirkung zu erwarten.
Aber natürlich müssen diese Stoffe auch in die Zutatenliste, wenn sie enthalten sind. Dadurch kann es vorkommen. dass manchmal, dass zwar auf der Zutatenliste z.B. "Magnesiumcarbonat" steht, aber in der Nährwerttabelle kein Magnesium erwähnt wird.


Vitamin / Mineralstoff NRV pro Tag Mindestmenge pro Tag
bei Auslobung (15 % NRV)
Von der DGE empfohlene
tägliche Zufuhr für 25-65 Jährige (m/w)
Vitamin A (μg) 800 120 850 / 700
Vitamin D (μg) 5 0,75 20**
Vitamin E (mg) 12 1,8 14 /12
Vitamin K (μg) 75 11,25 70 / 60*
Vitamin C (mg) 80 12 110 / 95
Thiamin / B1 (mg) 1,1 0,165 1,2 / 1,0
Riboflavin / B2 (mg) 1,4 0,21 1,4 / 1,1
Niacin / B3 (mg) 16 2,4 15 / 12
Vitamin B6 (mg) 1,4 0,21 1,6 / 1,4
Folsäure (μg) 200 30 300
Vitamin B12 (μg) 2,5 0,38 4,0
Biotin (μg) 50 7,5 40*
Pantothensäure / B5 (mg) 6 0,9 5*
Calcium (Kalzium) (mg) 800 120 1000
Chlorid (mg) 800 120 2300*
Chrom (μg) 40 6 30 - 100*
Eisen (mg) 14 2,1 10 / 15
Fluorid (mg) 3,5 0,53 3,8 / 3,1
Jod (μg) 150 22,5 200
Kalium (mg) 2000 300 4000*
Kupfer (mg) 1 0,15 1,0 - 1,5*
Magnesium (mg) 375 56,3 350 / 300*
Mangan (mg) 2 0,30 2,0 - 5,0*
Molybdän (μg) 50 7,5 50 - 100*
Phosphor (mg) 700 105 700
Selen (μg) 55 8,25 70 / 60*
Zink (mg) 10 1,5 11-6 / 7-10***

* Schätzwert
** bei fehlender Eigenproduktion
*** abhängig von der Phytatzufuhr
Quelle: https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/mindestmengen-so-viel-von-vitaminen-oder-mineralstoffen-muss-drin-sein-39095 vom 27.02.2024