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Wichtige Infos für unsere Schweizer Kunden

Die Schweiz hat ihr eigenes, von der EU unabhängiges Lebensmittelrecht.
Das ist sehr kompliziert, umfangreich und ausdifferenziert, aber in weiten Teilen der LMIV der EU sehr ähnlich.

Leider gab es in den letzten Jahren ein paar sehr restriktive "Inovationen", wo die Schweiz die Regelungen sehr verschärft hat. Für uns wissenschaftlich nicht immer ganz nachvollziehbar, aber das ist unerheblich, solche Verordnungen sind einfach zu befolgen.

Im Bereich Vitamine und Mineralstoffe gibt es eine neue Verordnung:

SR 817.022.14 - Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Nahrungsergänzungsmittel (VNem) (admin.ch)

Relevant sind vor allem die Tabellen unter Anhang 1.
Beim bestellen von Produkten sollten Schweizer Kunden beachten, dass die Produkte nicht die dort genannten Mengen überschreiten. Diese beziehen sich immer auf die empfohlene Tagesdosis, die auf unseren Produkten auf der Rückseite bzw. im Angebotstext unter "Verzehrsempfehlung" zu finden ist.
Ob diese Menge in 1, 2 oder 3 Kapeln enthalten ist, ist dabei unerheblich. Wichtig ist, ob die empfohlene Tagesportion eine kritische Menge übersteigt.

Einige Hersteller, vor allem unsere Schweizer, machen es ganz schlau und schreiben "Verzehrsempfehlung für die EU" und darunter "Verzehrsempfehlung für die Schweiz", damit sind sie auch vor den Behörden auf der sicheren Seite.

Manche Neuregelungen sind krasser, manche weniger. Das Hauptproblem dürfte bei den Stoffen das Zink sein. Die Schweiz erlaubt nur 5,3 mg je Tagesportion, in der EU gibt es kaum Produkte mit einer so (mässig sinnvoll) niedrigen Dosierung.

Auch für "Botanicals", also Heilpflanzen, gibt es eine (relativ) neue Verordnung:

SR 817.022.17 - Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH) (admin.ch)

Auch hier ist wieder die Tabelle unter Anhang 1 der für Kunden wichtigste Teil.
Die meisten dieser Pflanzen führen wir nicht einmal, aber eine haben wir doch und die ist in der EU sehr beliebt:
Bitte beachten Sie, dass Griffonia bzw. 5-HTP in der Schweiz nicht zulässig ist!
Auch Melatonin angeblich nicht, was verwundert, weil unsere beliebtesten Melatoninprodukte aus der Schweiz kommen...

In jedem Fall gilt, dass wir Produkte welche Extrakten aus diesen Pflanzen enthalten bzw. mit nach Schweizer Meinung überhöhten Mengen an Inhaltsstoffen, nicht in die Schweiz versenden!

Wie unsere Kunden das regeln, bleibt ihre Sache. Es gibt ja auch an der deutschen Grenze zahlreiche Paketstationen für die Schweiz. Wir wissen allerdings nicht, was passiert, wenn ein Schweizer Bürger diese Produkte im Einreisegepäck hat.
Selbstverständlich können Sie Produkte im Rahmen der 14-tägigen Widerrufsrecht zurücksenden, falls Sie es nicht behalten können. Für eventuelle Strafgebühren oder Verfahren durch den Schweizer Zoll haften wir natürlich nicht.