Grenzwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungen
Es gibt verschiedene Angaben für Mengen von Vitaminen und
Mineralstoffen, z.B. auf Nahrungsergänzungsmitteln oder in der
Literatur. Im Folgenden einige Angaben, um dort Klarheit
hineinzubringen.
Hierzu eine Tabelle für die schnelle Übersicht, aber zuvor die
Erklärung zu den Spaltenüberschriften.
NRV
NRV ist die Abkürzung für Nährstoffbezugswert, genauer:
"Nutritional Reference Values" oder "Referenzwerte für die
Nährstoffzufuhr". Dieser Wert ist zwar offensichtlich angelehnt an
die Verzehrsempfehlungen zur Nährtsoffzufuhr, die europäische
Institute wie die DGE abgeben, soll aber ausdrücklich, worauf der
Gesetzgeber Wert legt, keine Empfehlung sein, sondern eben nur ein
Referenzwert ohne jegliche wissenschaftliche Wertung.
Insofern ist es auch falsch bzw. zeugt von fehlendem Fachwissen,
wenn Anbieter von Nahrungsergänzungmitteln in ihren Angeboten den
NRV-Wert, der auf den Etiketten angegeben werden muss, mit
"Empfehlungen für die tägliche Zufuhr" übersetzen. Leider ist
dieser Wert oftmals wirklich nur ein Wert ohne jeden Sinn, da er
vor langer Zeit, d.h. im Jahr 2011, festgelegt und seitdem nicht
mehr überarbietet wurde. Da die Wissenschaft sich ständig
weiterentwickelt, sind einige Zahlen dort wirklich schon absurd
veraltet. So ist z.B. heute bei Vitamin D klar, dass die damalige
Empfehlung viel zu niedrig war. Heute wird empfohlen, 20 µg
Vitamin D täglich aufzunehmen, 2011 war man noch der Meinung, dass
5 µg ausreichen. Ein Nahrungsergänzungsmittel mit 20 µg Vitamin D
muss also nun auf dem Etikett die Angabe "400 % NRV" tragen, der
Laie denkt, das wäre völlig überdosiert, aber faktisch enthält es
gerade mal die unbedingt nötige Menge pro Tag.
DACH
DACH steht für Deutschland (D) Österreich (Austria) Schweiz (CH).
Früher war für die Empfehlungen für die Nährstoffzufuhr die
Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) zuständig. Jedes
deutschsprachige Land hat in dem Bereich sein eigenes Süppchen
gekocht. Irgendwann vor einigen Jahren sah man ein, dass das
sinnlos ist und legte die Empfehlungen zusammen. Seitdem
beschließen Deutschland, Österreich und die Schweiz gemeinsam, was
sie ihren Bürgern bzw. medizinischem Fachpersonal empfehlen, was
man als DACH-Empfehlungen bezeichnet. Wichtig zu wissen ist, dass
die DACH-Empfehlungen sich ausschließlich an Gesunde richten. Für
Menschen wie z.B. chronisch Kranken haben sie keine Aussagekraft,
diese haben oft völlig andere Bedürfnisse.
Upper Limit
Der bzw. das UL ist ein Wert, der sich auf die unschädliche
langfristige tägliche Aufnahme über Monate oder Jahre für Gesunde
bezieht. Wenn ein Therapeut seinem Patienten für einen kurzen
Zeitraum eine wesentlich höhere Menge verordnet, so hat das sicher
seinen Grund, zumal das dann eine Dosis für Kranke und nicht für
Gesunde ist, die auch nur über einen absehbaren Zeitraum genommen
wird. Aber langfristig und ohne besonderen Anlass sollte das Upper
Limit nicht überschritten werden.
Die von der EFSA (European Food Safety Authority) veröffentlichten
Werte für den „Tolerable Upper Limit“ (UL) sind am ehesten
geeignet als Anhaltspunkt, wie viel man von Mineralstoffen und
Vitaminen täglich aufnehmen kann, ohne dem Körper zu schaden. Als
Grundlagenwerk hierzu gilt zwar eigentlich "TOLERABLE UPPER INTAKE
LEVELS FOR VITAMINS AND MINERALS" aus dem Jahr 2006,
da das aber fasst 500 Seiten umfasst und schon fasst 20 ahre
alt ist, halten wir "Overview on Tolerable
Upper Intake Levels as derived by the Scientific Committee on
Food (SCF) and the EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition
and Allergies (NDA)" von Juni 2024 mit 8 Seiten für
wesentlich geeignert - trotz des gruselig langen Titels...
Höchstmengen Schweiz pro Tageszufuhr
Was Upper Limits oder Nährwertempfehlungen angeht, weicht die
Schweiz mit ihrer !Verordnung des EDI über
Nahrungsergänzungsmittel" seit 2020 stark vom Rest der EU ab.
Vieles dort muss man als Ernährungswissenschaftler nicht unbedingt
verstehen. Z.B. warum Schweizer Bürger nur noch 5,3 mg Zink pro
Tagesdosis aufnehmen dürfen, während es im Rest der EU viel mehr
ist, was bei einem Upper Limit von 25 mg auch nicht wirklich
problematisch scheint.
Aber egal was man von der VNem hält oder auch nicht, wir müssen
uns als Onlineversand daran auf jeden Fall halten. Das heißt, wir
dürfen keine Nahrungsergänzungen in die Schweiz senden, die auch
nur mit einem Stoff die geforderten Höchstmengen überschreiben.
k.A.
Einige Spalten enthalten die Angabe k.A. bzw. keine
Angaben. Das kann daran liegen, dass ein Stoff völlig ungefährlich
ist bzw. auch in sehr großen Mengen konsumiert werden kann. Es
kann aber auch daran liegen, dass schlicht keine
wissenschaftlichen Daten vorliegen. So klar ist das teilweise auch
nicht beschrieben in den gesetzlichen Regelwerken.
Wir empfehlen daher, sich in dem Fall an vorhandenen Werten zu
orientieren. Ist z.B. beim europäischen Upper Limit nur ein k.A.
angegeben, kann man sich an den Schweizer Werten orientieren oder
umgekehrt.
Die folgende Grafik vom Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit soll optisch verdeutlichen, wie das mit den Empfehlungen bzw. Upper Limits einzuordnen ist:
Kurze Erklärung dazu:
- BA = der Bereich der normalen Ernährung. Diese ist oft eher ungesund (roter Bereich), ein kleiner Teil der Menschen, nach dieser Grafik ca. 20 %, schaffen es ,sich gesund zu ernähren
- R = der Bereich, in dem Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll und gesund sein können.
- Über UL: Nur eine kurzfristige Überschreitung ist evtl. kurzfristig vertretbar, z.B. um handfeste Mangelzustände auszugleichen. Langfristig sollte dieser Bereich aber nicht überschritten werden.
Tabellarische Übersicht zu Grenzwerten für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungen
Vitamin |
NRV1 | DACH (m/w 25-51 Jahre)2 |
Upper Limit3 |
Höchstmengen Schweiz pro Tageszufuhr lt. VNem Stand 1.2.2024 |
Vitamin A |
800 µg RE5,6 |
1000 µg / 800 µg |
3000 µg |
1360 µg (in Form von Beta-Carotin max. 8,2 mg)8 |
Vitamin D |
5 µg |
20 µg |
70 µg |
|
Vitamin E |
12 mg α-TE5 |
14 mg / 12 mg |
300 mg |
205 mg |
Vitamin K |
75 µg |
70 µg / 60 µg |
k.A. |
225 µg |
Vitamin C |
80 mg |
100 mg |
k.A. |
750 mg |
Thiamin |
1,1 mg |
1,2 mg / 1 mg |
k.A. |
frei / keine Höchstmenge |
Riboflavin |
1,4 mg |
1,4 mg / 1,2 mg |
k.A. |
frei / keine Höchstmenge |
Niacin7 |
16 mg NE5 |
16 mg / 13 mg |
900 mg (max 10 mg Nicotinsäure) |
600 mg, davon höchstens 10 mg als |
Vitamin B6 |
1,4 mg |
1,5 mg / 1,2 mg |
12 mg |
15 mg |
Folsäure |
200 µg |
400 µg |
1000 µg |
750 µg |
Vitamin B12 |
2,5 µg |
3 µg |
k.A. |
frei / keine Höchstmenge |
Biotin |
50 µg |
30 µg / 60 µg |
k.A. |
frei / keine Höchstmenge |
Pantothensäure |
6 mg |
6 mg |
sicher |
frei / keine Höchstmenge |
Mineralstoff |
NRV1 |
DACH (m/w 25-51 Jahre)2 |
Upper Limit3 |
Höchstmengen Schweiz pro Tageszufuhr lt. VNem Stand 1.2.2024 |
Kalium |
2000 mg |
2000 mg |
k.A. |
2250 mg |
Chlor |
800 mg |
830 mg |
k.A. |
nur als Begleition |
Calcium |
800 mg |
1000 mg |
2500 mg |
750 mg |
Phosphor |
700 mg |
700 mg |
k.A. |
nur als Begleition |
Magnesium |
375 mg |
350 mg / 300 mg |
250 mg |
375 mg |
Eisen |
14 mg |
10 mg / 15 mg |
k.A. |
21 mg |
Zink |
10 mg |
10 mg |
25 mg |
5,3 mg |
Kupfer |
1 mg |
1 mg / 1,5 mg |
5 mg |
1,6 mg |
Mangan |
2 mg |
2 mg / 5 mg |
k.A. |
3 mg |
Fluor |
3,5 mg |
3,8 mg / 3,1 mg |
7 mg |
k.A. |
Selen |
55 µg |
10-70 µg |
255 µg |
165 µg |
Chrom |
40 µg |
30 µg / 100 µg |
k.A. |
188 mg |
Molybdän |
50 µg |
50 µg / 100 µg |
600 µg |
300 µg |
Jod |
150 µg |
200 µg |
600 µg |
200 µg |
Quellen:
1 NRV (Nährstoffbezugswert): Lebensmittelinformationsverordnung LMIV (VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES) – Referenzwert für die Angabe auf der Verpackung / Dose, nicht identisch mit dem „Tagesbedarf“ laut DGE!
2 Deutsche Gesellschaft für Ernährung, Österreichische Gesellschaft für Ernährung, Schweizerische Gesellschaft für Ernährungsforschung, Schweizerische Vereinigung für Ernährung (Hrsg.): Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Bonn, 2. Auflage, 1. Ausgabe (2015) – Medizinisch-Wissenschaftlich gesicherter Tagesbedarf!
3 EFSA (European Food Safety Authority). Tolerable upper intake levels for vitamins and minerals. European Food Safety Authority, Parma, Italy. 2006. – k.A. = Kein Angabe mangels wissenschaftlicher Grundlage; Sicher = Keine Angabe, da selbst in großen Mengen nicht toxisch – Wissenschaftlich gesicherter Wert, sollte eingehalten werden, evtl. Grundlage für spätere gesetzliche EU-Weite Höchstmengen-Begrenzungen!
5 Einheitsangabe nach VERORDNUNG (EG) Nr. 1170/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009. Die Angabe zum Vitamin E-Gehalt (α-TE = Total alpha-tocopherol equivalents) bezieht sich auf die Wirkung der verschiedenen Formen von Vitamin E. 1 mg aTE entsprechen: 1 mg alpha-Tocopherol, 2 mg beta-Tocopherol, 4 mg gamma-Tocopherol, 100 mg delta-Tocopherol, 3,3 mg alpha-Tocotrienol, 6,6 mg beta-Tocotrienol, 13,2 mg gamma-Tocotrienol
6 Einige Carotinoide werden im Körper zu Vitamin A umgewandelt und sind in der Tabelle mit anzugeben, umgerechnet in RE = Retinoläquivalent. 6mg Betacarotin bzw. 12 mg andere Carotinoide (Lycopin, Lutein, Zeaxanthin) entspr. 1 mg Vitamin A . Bezgl. einer toxischen Erhöhung der Vit-A-Zufuhr spielt Betacarotin keine Rolle, eine hohe Zufuhr birgt jedoch andere Gesundheitsrisiken. Daher müssen NEM mit >= 2 mg Betacarotin den Hinweis tragen: Betacarotin sollte von starken Rauchern (>20 Zigaretten/Tag) nicht über einen längeren Zeitraum eingenommen werden (Quelle).
7 Nicotinsäure + Nicotinamid sind toxikologisch verschieden, daher UL Nicotinsäure 10 mg, UL Nicotinamid 900 mg. BfR empfiehlt, nur Nicotinamid zu verwenden!
8 Vitamin A kann leicht überdosiert werden. Daher finden sich in Deutschland wenige reine Vitamin-A-Präparate, meist wird Beta-Carotin zugesetzt, aus dem der Körper Vitamin A bilden kann ohne Gefahr einer Überdosierung. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb die Schweiz überhaupt kein reines Vitamin A in Nahrungsergänzungen zulässt!