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Bitte lesen Sie unsere Bedingungen für Kauf auf Rechnung

Zum Zweck der Bonitätsprüfung übermittelt uns der Dienstleister

Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, Eduard-Pestel-Str. 7, 49080 Osnabrück

in unserem Auftrag bei der 

CRIF Bürgel GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München

die zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten, einschließlich auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelter Daten, soweit wir dies glaubhaft machen unser berechtigtes Interesse nachgewiesen haben. Zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben bzw. verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung Anschriftendaten einfließen.

Bis hier der gesetzlich vorgeschriebene Text, dem jeder zustimmen muss, der "auf Rechnung" kaufen möchte.
Nachfolgende Erläuterungen gehören nicht mehr hierzu, bitte nur lesen bei Interesse, ansonsten kann man diese ignorieren.

Ein Wort zur Erklärung

Dienstleister wie z.B. die Schufa sammeln allgemeine Daten zur Kreditwürdigkeit. Daraus berechnen sie die Vertrauenswürdigkeit eines Käufer. Diese wird ausgedrückt in Schulnoten von 1 - 6.

So werden Schufa-Noten ermittelt

Paradoxerweise bewerten Schufa & Co jemanden, der schon mal einen Kredit hatte und pünktlich abgezahlt hat besser als jemand, der noch nie Schulden hatte!
Der Grund ist die Datenbasis dieser Firmen: Wenn jemand einen Kredit aufnimmt meldet wird das von der Bank an die Schufa gemeldet. Ebenso registriert diese, ob der Kreditnehmer pünktlich seine Raten zahlt oder nicht.
Menschen die noch nie einen Kredit hatten, sind bei Schufa & Co unbekannte, hier können sie nur Vermutungen anstellen über die Zuverlässigkeit, z.B. Wohnviertel des Kunden.
Hier in etwas die Besertungsstruktur:

Note 1-2: Einmal einen Kredit aufgenommen und pünktlich abgezahlt.
Note 2-3: Keine negativen Einträge, aber auch keine positiven bzw. evtl. garkeinte persönlichen Daten ausser der Adresse vorhanden.
Note 4: Einmal monatelang die Rechnung bei der Telekom oder dem Stromanbieter nicht bezahlt und erst nach etlichen Mahnungen reagiert.
Note 5: Im Leben schon mal ein Inkasso-Verfahren am Hals gehabt.
Note 6: Bei 2 oder mehr Inkassoverfahren gehabt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann man sämtliche geplanten Telefon-, Miet- oder Kreditverträge vergessen.

Dienstleister wie die Schufa sind zwar allgemein unbeliebt. Ihnen werden auch oft ungerechte Urteile nachgesagt. So kann der Student, der noch nie eine Rechnung zu spät bezahlt hat, aber eben noch Student ist und zudem in Berlin Neukölln lebt, schnell mal völlig unberechtigt die Bonität 2,9 zugeteilt bekommen.
Die Noten 1,0-2,9 werden per "allgemeiner Erfahrungen" verteilt, also Alter, Wohnort, Beruf etc..
Um Bonität aber 3.0 zu bekommen, muss schon mal irgend etwas vorgefallen sein. Und ab Bonität 5 gab es mit Sicherheit schon mal ein Inkassoverfahren.

Wir mögen die Einteilung von Menschen per Computeralgorythmen in Schubladen natürlich auch nicht.
Leider mussten wir aber auch die Erfahrung machen, dass deren Urteil in 90 % der Fälle stimmt.
Kunden mit Bonität 5 oder 6 haben auch bei uns in der Regel nicht gezahlt, also auf Deutsch gesagt betrogen. Bonitäten 3-4 kommen interessanterweise eher selten vor.
Selbst Kunden mit Bonität 2,6 - 2,9 zahlen in 80 % der Fälle ihre Rechnungen auffallend spät bzw. erst nach etlichen arbeits- und kostenintensiven Mahnungen. Daher gehen wir so vor, dass wir bei Bonitäten über 2,5 die Rechnungszahlung meist ablehnen und auf unsere zahlreichen anderen Zahlarten wie Papyal oder Vorkasse verweisen.

Wir möchten aber auch nicht alle unsere Kunden in Schubladen stecken. Und wir haben auch Kunden, die unberechtigt eine schlechte Bonität haben. Als Beispiel sei jemand genannt (kein realer Kunde), der wegen chronischer Krankheit aus dem Beruf geflogen ist, am Anfang seiner Arbeitslosigkeit auch mal Probleme hatte, weil er seine Srromrechnung nicht zahlen konnte, aber inzwischen wieder alles im Griff hat und von seiner Erwerbsminderungsrente zuverlässig und pünktlich jede Rechnung zahlt. Wenn der bei uns sein Calcium oder sein Vitamin D bestellt, das er aufgrund seiner Krankheit benötigt, geht das selbstverständlich auch auf Rechnung, selbst bei schlechter Bonität. Natürlich nur, wenn wir denjenigen als Stammkunden gut kennen und wissen, dass das klar geht.

Normalerweise wird die Entscheidung, ob vertrauenswürdig oder nicht, per Software getroffen mit einem Plugin im Onlineshop. Dieses ermittelt in Bruchteilen einer Sekunde, welche Bonität der Käufer hat, dafür stellt es eine Schnellabfrage bei Schufa, Bürgel o.ä., für die wir als Shopbetreiber rund 1 Euro zahlen.
Ist das Ergebnis positiv, merkt der Käufer garnichts, ist es negativ, bekommt er eine Meldung mit der scheinheiligen Begründung: "Aus technischen Gründen ist diese Zahlart nicht möglich, bitte wählen Sie eine andere".
Dann fliegen aber auch alle anderen Kunden raus, die wir eigentlich nicht rausfliegen lassen wollen. Z.B. Stammkunden, von denen wir wissen, dass sie zuverlässig sind, auch mit schlechter Bonität.

Deshalb gehen wir nicht so vor wie 90% aller Shops, sondern entscheiden die Frage "Rechnungszahlung oder nicht" erst nach der Bestellung.
Das heißt, wenn die Bestellung da ist, drücken wir selbst "aufs Knöpfchen" und fragen die Daten über ADU bei Bürgel ab. Bei Bonität bis 2,5 geht die Bestellung weiter ihren Gang. Bei Bonität 2,6-2,9 entscheiden wir selbst nach weiteren Anhaltspunkten, Google Schnellabfrage und Bauchgefühl, ob wir auf Rechnung versenden oder den Kunden bitten, eine unserer zahlreichen anderen Zahlarten zu nutzen.
Erheblich steigern kann man die Chancen für eine Bewilligung, wenn man Geburtsdatum und Telefonnummer bei der Bestellung angibt.
Bonitäten ab 3 fliegen bei uns auch bei Handarbeit sofort raus, von den erwähnten Ausnahmen abgesehen.

Wegen der bekannten Gefahren für Händler sind Rechnungskäufe bei folgenden Umständen automatisch ausgeschlossen: Wenn die Lieferadresse von der Rechnungsadresse abweicht und wenn die Bonität nicht ermittelt werden kann bzw. der Käufername nicht zur Adresse passt.

Alle unsere Zahlarten werden vom Zahlungsdienstleister Mollie verwaltet, nur Rechnungszahlung nicht. Das möchten wir gerne in unseren Händen belassen.
Wir möchten auch nicht, dass Kunden, die z.B. wegen Krankheit oder einfach Schusseligkeit eine Rechnung 2 Wochen zu spät zahlen, sofort ein Inkassounternehmen am Hals haben. Das würde nämlich passieren, wenn ein externer Dienstleister die Abwicklung der Rechnungszahlung übernimmt.
Wir möchten unser Verhältnis zu unseren Kunden gerne selbst definieren und nicht einem Computer oder einer anonymen Firma überlassen. Und den Fall, dass ein Kunde sich nach der dritten Mahnung meldet und angibt, dass er nachweislich etliche Wochen nicht handlungsfähig im Krankenhaus lag, hatten wir auch schon.

Allerdings darf man unser sehr großes Anliegen für einen guten und verständnisvollen Umgang auch mit Kunden, die Zahlungsprobleme haben, nicht mit Schwäche verwechseln.
Wenn nach etlichen Mahnungen bzw. unbeantworteten Emails offensichtlich wird, dass wir betrogen werden sollen, gehen wir rigoros dagegen vor, dann auch mit Hilfe von Inkassounternehmen. Das Abschreiben von Rechnungen wegen geringem Wert und Bürokratieaufwand gibt es bei uns generell nicht, schon aus Prinzip wirde jeder Betrugsversuch verfolgt, daher sollte mit so etwas auch nicht gerechnet werden.